Produktbeschreibung
Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln im Gesundheitswesen.
16. aktualisierte Auflage. DIN A5 mit Lochung. Aushangbuch.
Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren!
Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß § 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die Inhalte zu unterweisen (gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden, gibt es dieses praktische Aushangbuch - speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.
Das Aushangbuch bietet folgende Vorteile:
- Alle einschlägigen DGUV Vorschriften, Technischen Regeln und Arbeitsstätten-Richtlinien kompakt zusammengefasst in einem Buch.
- Alle Vorschriften sind auf dem aktuellsten Rechtsstand. Damit sind Einrichtungen im Gesundheitswesen vor Beanstandungen der Aufsichtsbehörde geschützt!
- Für eine einfache und praktische Anwendung ist der Textband mit einer Lochung versehen und bereits fix und fertig zum Aushang vorbereitet.
Technische Regeln:
- TRGS 402 – geändert am 11.09.2023
- TRBA 130 – geändert am 21.07.2023
- TRGS 401 – berichtigt am 05.06.2023
- TREMF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 gHz – in Kraft seit Jan. 2023
- TREMF Magnetresonanzverfahren – in Kraft seit Jan. 2023
- TREMF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 mHz – in Kraft seit Jan. 2023
- MuSchR – in Kraft seit dem 08.08.2023
Auszug aus dem Inhalt:
Unfallverhütungsvorschriften:
- DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1) Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 11 (früher BGV B2) Laserstrahlung
- TRBA 130 Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen
- TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
- TRBA 255 Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst
- TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- TRBA 450 Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe
- TRBA 500 Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Beschluss 610 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind
- TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
- TRGS 500 Schutzmaßnahmen
- TRGS 525 Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur medizinischen Versorgung
- TRGS 555 Betriebsanweisungen und Information der Beschäftigten
- TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
- ASR A1.3 Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
- ASR A2.2 Technische Regel für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände
- ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
- ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- TROS Laserstrahlung – Teil: Allgemeines
- TROS Laserstrahlung – Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
- TROS Laserstrahlung – Teil 3: Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch Laserstrahlung
- TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 1115 Teil 1 Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
- TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
- AMR Nr. 3.3 Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
- AMR Nr. 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
- Regel zur Gefährdungsbeurteilung